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   OLG Koblenz, 05.02.1997 - 13 WF 1266/96   

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https://dejure.org/1997,3459
OLG Koblenz, 05.02.1997 - 13 WF 1266/96 (https://dejure.org/1997,3459)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 05.02.1997 - 13 WF 1266/96 (https://dejure.org/1997,3459)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 05. Februar 1997 - 13 WF 1266/96 (https://dejure.org/1997,3459)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • FamRZ 1997, 946
  • AnwBl 1997, 624
  • Rpfleger 1997, 313
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Nürnberg, 11.07.1995 - 7 WF 2074/95

    Höhe der Vergleichsgebühr bei Protokollierung eines Vergleichs im

    Auszug aus OLG Koblenz, 05.02.1997 - 13 WF 1266/96
    Damit ist der Gesetzeszweck des § 23 Abs. 1 Satz 1 BRAGO, außergerichtliche Vergleiche zu fördern, nicht erreicht mit der Folge, daß die erhöhte Vergleichsgebühr nicht anfallen kann (so auch OLG Nürnberg, JurBüro 1996, 25; OLG Saarbrücken, MDR 96, 1193; LAG Köln, Rechtspfleger 96, 262; Mümmler, JurBüro 1996, 355, 356).
  • OLG Saarbrücken, 19.04.1996 - 6 WF 32/96

    Anwaltsgebühr für einen gerichtlichen Scheidungsfolgenvergleich

    Auszug aus OLG Koblenz, 05.02.1997 - 13 WF 1266/96
    Damit ist der Gesetzeszweck des § 23 Abs. 1 Satz 1 BRAGO, außergerichtliche Vergleiche zu fördern, nicht erreicht mit der Folge, daß die erhöhte Vergleichsgebühr nicht anfallen kann (so auch OLG Nürnberg, JurBüro 1996, 25; OLG Saarbrücken, MDR 96, 1193; LAG Köln, Rechtspfleger 96, 262; Mümmler, JurBüro 1996, 355, 356).
  • OLG Koblenz, 19.09.1996 - 13 WF 871/96
    Auszug aus OLG Koblenz, 05.02.1997 - 13 WF 1266/96
    Aufgrund dieser im Gesetz geregelten Erstreckung wird nämlich ein Prozeßkostenhilfeverfahren über die dort genannten Folgesachen nicht anhängig; das Gericht wird in diesen Fällen gerade nicht in Form einer Sachbesprechung oder Prüfung durch die Parteien in Anspruch genommen (vgl. OLG Nürnberg aaO; OLG Saarbrücken aaO; Beschl. des Senats v. 19.9.1996 - 13 WF 871/96 - und - 13 WF 903/96 -).
  • OLG Koblenz, 22.12.1999 - 13 WF 549/99

    Anwaltsgebühren bei Erstreckung bereits bewilligter Prozeßkostenhilfe auf eine

    Wird ohne Eintritt in eine nähere Prüfung der Voraussetzungen der Prozesskostenhilfe lediglich die bereits gewährte Prozesskostenhilfe auf eine abzuschließende Vereinbarung erstreckt, in der Streitpunkte geregelt werden sollen, die nicht Gegenstand des bisherigen Verfahrens sind, so fällt eine 15/10-Gebühr nach § 23 Abs. 1 S. 1 BRAGO nach dem Wert des mitgeregelten Gegenstandes an (Aufgabe der früher vertretenen Auffassung - Beschluss v. 5.2. 1997 - 13 WT 1266/97 - FamRZ 97, 946).

    Der Senat hat früher (vgl. Beschluss vom 5. Februar 1997 - 13 WF 1266/97 - FamRZ 1997, 946) diese Frage bejaht.

  • LAG Hessen, 15.02.1999 - 9 Ta 12/99

    Vergleichsgebühr; Einbeziehung nicht "anhängiger" Gegenstände im gerichtlichen

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  • LAG Hessen, 10.03.1999 - 9 Ta 52/99

    Rechtsanwaltsvergütung: Mehrvergleich nicht anhängiger Ansprüche

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  • LAG Hessen, 22.03.1999 - 6 Ta 429/98

    Vergleichsgebühr; Volle Gebühr bei Einbeziehung nicht eingeklagter Gegenstände

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